Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr kommen diverse Rechtsgebiete zur Anwendung: so ist der erste Gedanke zumeist der zivilrechtliche Streit zwischen den Beteiligten eines Verkehrsunfalls über die sich ergebenden Schadenersatzansprüche, deren Geltendmachung nicht selten aufwendig ist.

Auch kann das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht eine Rolle spielen, wenn man z.B. geblitzt oder in eine Verkehrskontrolle gerät; wenn man unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ein Fahrzeug führt; aber auch, wenn ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, bspw. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB.

Das öffentliche Recht kommt nicht selten im Nachgang zum Tragen. Die Folge von den oben beschriebenen Vorkommnissen kann nämlich sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde aktiv wird und sich an den Fahrzeugführer wendet, da die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Zweifel steht. Dies kann z.B. die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bedeuten. Ohne ein Tätigwerden von Seiten des Betroffenen droht nicht selten die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Unabhängig davon kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten- oder eines gerichtlichen Verfahrens ein Fahrverbot ausgesprochen oder durch ein Gericht die Fahrerlaubnis mit Sperrfrist für die Wiedererteilung entzogen werden. Diese dann zurückzuerlangen erfordert ein organisiertes Vorgehen gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.

Gern helfen wir Ihnen, wenn Sie mit solchen oder ähnlichen Problemen konfrontiert sind.