Mietrecht

Die Parteien eines Mietvertrages sind in der Regel durch ein langfristiges Dauerschuldverhältnis miteinander verbunden. Dieses kann durch die gegenseitige Abhängigkeit immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Oft müssen Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen oder die Rechtmäßigkeit einer Kündigung geprüft werden. Vermieter haben ein Interesse bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung der Miete oder in Räumungsangelegenheiten. Mieter dagegen haben ein Interesse bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beispielsweise wegen Mietminderung, der Ersatzvornahme als auch des geschuldeten Zustands des Mietraumes bei Beendigung des Mietverhältnisses.

Zu unterscheiden ist in die Wohn- und Geschäftsraummiete.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Schönheitsreparaturen zu legen, wobei der Bundesgerichtshof im Jahre 2015 hier grundlegende Entscheidungen dazu gefällt hat.

Neben Fragen zur Kaution oder zur Betriebskostenabrechnung eröffnet sich damit ein weites Gebiet, mit welchem ich mich als Rechtsanwalt spezialisiert befasse und auch hier die Interessen einerseits auf Vermieterseite, beispielsweise bei Mietrückständen oder unberechtigten Minderungsansprüchen oder auch in Räumungsrechts-streitigkeiten vertrete. Anderseits vertrete ich die Interessen der Mieter, wenn es sich beispielsweise um Mietminderung, Ersatzvornahme als auch Schadensersatz-ansprüche handelt.

Wichtiges Thema ist auch die Vertragsgestaltung bei den entsprechend zu schließenden Mietverträgen. Das Mietverhältnis hängt wesentlich von der Vertragsgestaltung ab. Ein ordnungsgemäß gestalteter Wohnraummietvertrag als auch Gewerberaummietvertrag hilft von Anfang an Klarheit zu schaffen und somit Mietstreitigkeiten auf ein Minimum zu reduzieren.
Auch hier helfe ich Ihnen gern weiter!