Bau- & Architektenrecht

Vom privaten Baurecht umfasst werden die Rechtsbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Baubeteiligten. Neben dem BGB finden spezielle Regelungssysteme wie die VOB Teile A-C, die HOAI, die MaBV, das BauFordSiG usw. Anwendung.

Vom privaten Baurecht umfasst ist auch das Bauträgerrecht. Vom Bauträgerrecht spricht man, wenn die vielfältigen und komplizierten Rechtsbeziehungen zwischen Bauträger, ausführenden Unternehmen, Architekten und Bauüberwacher einerseits und Käufern andererseits gemeint sind. Durch den Bauträgervertrag, der häufig nur als Kaufvertrag bezeichnet wird, verpflichtet sich der Bauträger zur Übereignung eines Miteigentumsanteils am Baugrundstück sowie zur Herstellung Vertragsobjektes. Das Bauträgerrecht hat daher kaufvertragliche, insbesondere aber auch werkvertragliche Elemente.

Egal ob es um Mängelansprüche, Beweissicherung, Werklohnforderung, weitere Vergütungsansprüche, beispielsweise Nachträge, Haftungsfragen als auch weitere Mängelansprüche oder Schadenersatzansprüche handelt, ich berate Sie gern und kompetent in allen Belangen, um für Sie den bestmöglichen Erfolg zu erzielen.

Ein weiteres besonders wichtiges Thema sind die Honorarforderungen von Architekten und auch die Haftung der Architekten als Planer und gegebenenfalls Bauüberwacher. Auf diesen Gebieten werden Sie von meiner langjährigen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Bau- & Architektenrechts profitieren!